AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Pilzexkursionen und Veranstaltungen
Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen


Dr. Udo Paul
Lüneburger Str. 10
47167 Duisburg


und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der angebotenen Pilzexkursionen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.

Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen

Der Veranstalter bietet geführte Pilzexkursionen, Pilzbestimmungs-Workshops und ähnliche Veranstaltungen an.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Webseite https://www.pilzschule-paul.de oder aus dem individuell vereinbarten Angebot.

Pilzwanderungen finden in verschiedenen Waldgebieten in und um Duisburg statt.

Während der Exkursion erläutert der Veranstalter die gefundenen Arten, ihre charakteristischen Merkmale, ökologische Bedeutung und mögliche Verwendung in der Küche.

Die Veranstaltung dauert etwa 3 oder 8 Stunden. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein und denken Sie an Wetter angepasste Kleidung und festes Schuhwerk.

Die Durchführung erfolgt ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen.
Um eine persönliche Betreuung und ein intensives Lernerlebnis zu gewährleisten, ist die Gruppengröße auf maximal 10 Teilnehmer begrenzt.

Bitte beachten Sie:
Die Natur folgt ihrem eigenen Rhythmus – daher kann nicht garantiert werden, dass während der Exkursion bestimmte Pilzarten gefunden oder Speisepilze in größerer Menge gesammelt werden.
Im Mittelpunkt steht das Erlebnis in der Natur und das Kennenlernen der Pilzwelt.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail oder telefonisch.
  2. Mit der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  3. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (z. B. per E-Mail) durch den Veranstalter zustande.
  4. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

4. Teilnahmegebühren und Zahlung

  1. Die Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen.
  2. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.

5. Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer

  1. Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen.
  2. Bei Stornierungen gelten folgende Gebühren:
    • bis 14 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
    • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr
    • ab 6 Tage vor Veranstaltung oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
  3. Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllt.

6. Absage und Änderungen durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Exkursionsleiters, zu geringe Teilnehmerzahl, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben.
  2. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Der Veranstalter kann geringfügige Änderungen im Ablauf oder Inhalt der Veranstaltung vornehmen, soweit diese den Gesamtcharakter nicht wesentlich verändern.

7. Teilnahmebedingungen und Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, auf angemessene Kleidung, festes Schuhwerk und körperliche Eignung zu achten.
  2. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  3. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Eigentum, die während der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
  4. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.Die Aufsichtspflicht verbleibt vollständig bei den jeweiligen Begleitpersonen.
  5. Hunde können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie verträglich sind  und müssen an der Leine gehalten werden. Sollten andere Teilnehmer dadurch gestört werden, sind die Hunde auf Abstand zu halten.

8. Pilzbestimmung und Verzehr

  1. Die im Rahmen der Exkursionen vermittelten Pilzkenntnisse dienen ausschließlich zu Bildungszwecken.
  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden durch den Verzehr von eigenständig gesammelten oder bestimmten Pilzen.
  3. Am Ende der Wanderung findet eine gemeinsame Nachbesprechung statt.
  4. Dabei werden die im eigenen Korb befindlichen Pilze gemeinsam mit der/dem Pilzsachverständigen begutachtet und besprochen.
  5. Die Freigabe zum Verzehr erfolgt ausschließlich über das offizielle Formular der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM).
  6. Dieses Formular wird vor Ort gemeinsam ausgefüllt und von beiden Seiten – dem Pilzsachverständigen und der ratsuchenden Person – unterschrieben.
  7. Nur die auf diesem Formular ausdrücklich dokumentierten und freigegebenen Pilze dürfen anschließend zum Verzehr mitgenommen werden.
  8. Pilze, die nicht freigegeben oder nicht eindeutig bestimmbar sind, dürfen nicht verzehrt werden.
  9. Die Verantwortung für Auswahl, Aufbewahrung und Zubereitung der freigegebenen Pilze liegt beim jeweiligen Teilnehmer.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Anmeldung, Durchführung der Veranstaltung und ggf. zur Zusendung von Informationen über zukünftige Veranstaltungen verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzinformation auf der Webseite https://www.pilzschule-paul.de

10. Urheberrecht

Fotos, Texte und sonstige Materialien, die im Rahmen der Veranstaltung oder auf der Webseite bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.